So, Ich mach gleich mit hier! - Anmelden, schnell und gratis.
 

 
Mit Staunen
English | Français
 


Schau an. Das haben die Amerikaner nicht drauf. Beim Franzosen was bestellt, bekommt man Tracking-Nummer ausgehändigt. Und eine CD gabs nicht (15€), haben die einen Gutschein 20€ angeboten. Das habe ich im Internetz noch nie erlebt. Vor allem kann ich die Sprache gar nicht.

Da bei Coliposte, das Bild schaut aus, wie der Mann liegt im Krankenbett und die Frau hat das Paket von der Poste geholt im schönsten Livestyle - alles ist gut.
 
 CDs | jeanluc © 10.12.2006 | 5 Beiträge | Kommentieren 
 
 
 
Zoll online > Zoll und Steuern
English | Français
 


Seit mehr als 5000 Jahren werden in allen Epochen und Kulturen Zölle und Verbrauchsteuern zur Sicherung von Staatseinnahmen und zur Steuerung von Warenströmen erhoben. In Deutschland reichen die ersten Spuren der Zöllner bis in die Zeit des Römischen Reiches zurück und können seit der Herrschaft Karls des Großen an vielen wichtigen Verkehrswegen und Märkten lückenlos nachgewiesen werden.

Einfuhr im Postverkehr
Jede Postsendung aus einem Drittland muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden.

Sendungen mit geringem Wert
Postsendungen mit Waren, deren Wert nicht höher ist als 22 EUR, sind einfuhrabgabenfrei.

Das Verfahren der Abgabenfestsetzung
Für alle Waren, die nicht einfuhrabgabenfrei sind, müssen bei der Einfuhr aus einem Drittland die Einfuhrabgaben entrichtet werden.

Die Pauschalierung von Einfuhrabgaben
Für nichtkommerzielle Warensendungen ist unter Umständen die Einfuhrabgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen möglich.

Bei der Einfuhr von Waren
* in Sendungen nichtkommerzieller Art,
* deren Einfuhren gelegentlich erfolgt,
* die von einer Privatperson in einem Drittland (ausgenommen Helgoland) an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden,
* die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind,
* die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhalten hat und
* deren Wert den Betrag von 350 EUR nicht übersteigt,
können die Einfuhrabgaben nach pauschalierten Sätzen erhoben werden.

Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen alle Steuerarten, also Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und die besonderen Verbrauchsteuern wie z.B. die Tabak- oder Kaffeesteuer. Der pauschalierte Regelabgabensatz beträgt 13,5 % vom Warenwert.

Oh ah, jetzt weiß ich das mal, gefunden beim Finanzminister: www.zoll-infocenter.de
 
 CDs | jeanluc © 05.06.2005 | 4 Beiträge | Kommentieren 
 
 
 
 
 
 
 
 
    
XML version of this page