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Michel Batista - Discographie/Discography/Discografia
jeanluc, 10:42
Die Bilder zu den Texten, das sieht immer aus, als wäre da immer Karneval oder so.
thingonaspring, 16:55
aber nicht scorpions.
das ist schon mal die hauptsache.
500beine, 16:57
www.dself.dsl.pipex.com
dr.nemo, 21:00
Ich hab mal vorgespult bis zu Zeca. Der taucht aber nur kurz auf.
Ich habe das aber auch nicht bis zu Ende gehört, ich bin nicht so der Mindelo-Typ.
jeanluc, 17:37
krass
imani, 10:56
stimmt
imani, 15:54
wie das hey baby? - das ist aber auch nicht von dem ötzi oder, das ist doch son oldy von früher.
abgesehen davon ist das öfters so, daß im mittelteil andere...
jeanluc, 19:52
den vogel ab tun black parents schießen
imani, 18:28
r0kkt!
imani, 16:14
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Das ist ein interessanter Aspekt.
Bislang hätten die Verbraucher selbst entscheiden können, ob sie Radio oder Fernseher kauften. Bei Computern sei es umgekehrt: Die Rundfunkanstalten machten durch die von ihnen selbst angebotenen Programm im Internet den PC erst zum Rundfunkempfangsgerät.
17,03 möchte die GEZ, weil man ihre Programme auf dem Computer empfangen kann. Irgendwie gewinnt man immer den Eindruck, die Sender kämpfen nicht, um die Gunst der Zuschauer, sondern die GEZ bekämpft Ihr Klientel, um sich selbst daran zu stärken. Ich möchte mal wissen, welche Regierung mal eine Debatte anfängt, den Machtapparat GEZ aufzulösen und die Finanzierung des Öffentlichen Rundfunks vernünftig zu regeln.
Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler.org - Zuschauer-Verband klagt gegen TV-Gebühren auf PCs und Handys.
Die Geräte
Der Teilsatz „neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können)” ist eine echte Gummidefinition, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zunächst beliebig ausgelegt werden kann.
Stellt man der GEZ-Hotline die Frage „Was ist ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät?”, wird man meist an die zuständige Landesrundfunkanstalt verwiesen.
Dort erfährt man in der Regel dann entweder gar nichts oder es zeichnet sich folgende Festlegung ab: Neuartige Empfangsgeräte sind Geräte, die Rundfunkprogramme über das Internet empfangen können. Dabei reicht es, daß die theoretische Möglichkeit des Internetempfangs besteht. Es ist unerheblich, ob überhaupt ein Internetzugang vorhanden ist oder der jeweilige Rechner das aufgrund der Hard- und Softwareausstattung wirklich kann.
Diese Auslegung entspricht der Regelung für Fernsehgeräte, bei denen bereits der Besitz und nicht erst der Betrieb gebührenpflichtig ist. Aber mit dieser Festlegung fallen neben den handelsüblichen Rechnern auch Gerätschaften wie internetfähige Mobiltelefone oder PDAs darunter.
Herr Fabry, ein Unternehmer aus Berlin, hat mich noch auf einen weiteren Aspekt hingewiesen:
Der Teilsatz „oder Aufzeichnung” (§ 1 Abs. 1 RGebStV) bietet weiteren Zündstoff, denn dies schließt auch an das Internet angebundene Systeme ein, die über keinerlei Vorrichtung zur Wiedergabe verfügen, also Serversysteme oder an das Internet angebundene Steuerungssysteme, die heutzutage in der Regel über ein ausgewachsenes Betriebssystem (Linux, Windows u.a.) verfügen. Selbst ein moderner Internet-Router mit genügend internem Speicherplatz kann streng genommen schon Inhalte aufzeichnen - und wäre damit nach RGebStV gebührenpflichtig.
Wie ist das eigentlich bei Hörgeräten, gibt auch immer so Rundfunk-Einstrahlungen, wird da auch ein Obulus verlangt. Wie ist die Rechtslage?
Ich kauf ja auch DVDs auf die ich fast ausschließlich eigene Bilder brenne und muß der Musikindustrie Geld bezahlen dafür, schon für den Brenner. Das ist alles weder gerecht noch logisch.
Das unterschreib ich. Das ist alles so ein skurriler Unsinn, da weiß man gar nicht, an welchem Zipfel man anfangen soll, sich zu ereifern. Ich darf eine Bekannte zitieren: | „Also ich bitte dich! Ich laß doch keinen von der GEZ in die Wohnung! Ich als alleinstehende Frau!” |
Und noch was: Die Sender, die ich über's Internet höre, sind alle im Ausland...
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